Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche zwischen dem Kunden und EGGHEADS abgeschlossene Verträge.
(2) Der Regelungsgehalt erstreckt sich insbesondere auf die Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf die elektronische Bereitstellung bzw. Nutzung der EGGHEADS Services.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn EGGHEADS ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn EGGHEADS auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Begriffsbestimmungen
(1) „EGGHEADS“ ist die eggheads GmbH, Alte Wittener Str. 50, 44803 Bochum, Deutschland (HRB 7274, Amtsgericht Bochum).
(2) Der „Kunde“ ist diejenige natürliche oder juristische Person, die EGGHEADS Services in Anspruch nimmt.
(3) „EGGHEADS Services“ im Sinne dieser AGB beschreibt sämtliche Leistungen der EGGHEADS. Dies gilt insbesondere für Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Software, die Wartung und Pflege der Software sowie Schulungen und Workshops.
(4) Die „Software“ im Sinne dieser AGB beschreibt die von EGGHEADS entwickelte Product Information Management (PIM) Software, insbesondere die Produkte der ATAMYA Product Cloud Familie sowie die eggheads Suite, unabhängig von der jeweiligen Bereitstellungsvariante als SaaS- oder On-Premise-Lösung.
(5) Die „Laufzeit“ beschreibt den Zeitraum, in dem die Nutzungsvereinbarung zwischen den Parteien besteht. Mit der Beendigung der Nutzungsvereinbarung endet die Vertragslaufzeit.
(6) Die Zusammenarbeit der Parteien wird im Folgenden als „Projekt“ bezeichnet.
(7) Als „Supportdienstleistungen“ werden sämtliche Dienstleistungen bezeichnet, bei denen EGGHEADS einem Key-User des Kunden Hilfestellungen zur Installation, Anwendung oder sonstigen Benutzung der Software gibt.
(8) Das „EGGHEADS Helpcenter“ ist das Ticketsystem von EGGHEADS zur Meldung von Softwarefehlern und ausschließlich online über die Adresse „helpcenter.eggheads.de“ zu erreichen.
(9) „User“ sind auf eine bestimmte natürliche Person eingerichtete Konten, die berechtigt sind, die Software zu nutzen.
(10) Ein „Upgrade“ ist die Entwicklung einer neuen Version der Software, die gegenüber dem vorherigen Softwarestand erweiterte Funktionalitäten oder eine verbesserte Bedienfreundlichkeit enthält.
(11) „Drittanbietersoftware“ ist jedes Computerprogramm, Modul, Add-On, jede Datenbank oder sonstige Software, die für einen bestimmten Zweck von einem anderen Unternehmen als EGGHEADS geliefert oder entwickelt wird. Bei dieser separat lizenzierten Software, die im Zusammenspiel mit der Vertragssoftware verwendet wird, handelt es sich z. B. um Betriebssysteme, verwendete Libraries, Eclipse, Keycloak, Messenger- & Protokollsysteme sowie Shopsysteme, ERP-Systeme, DTP-Systeme, TMS-Systeme, aber auch Datenbank-Systeme.
(12) „Geschäftszeiten“ der EGGHEADS sind Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen in NRW oder der Bundesrepublik Deutschland.
3. Vertragsdauer, Kündigung
(1) Ein Vertrag mit EGGHEADS beginnt mit Unterzeichnung der Vertragsteile und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Vertrag ist dann für beide Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, aber nicht vor dem Ablauf von 12 Monaten, ordentlich kündbar.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
4. Haftung
(1) Die Haftung von EGGHEADS auf Schadensersatz ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Herstellung der Software, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 4 eingeschränkt.
(2) EGGHEADS haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist insbesondere die Einräumung der Nutzungsrechte im Hinblick auf die Software, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit der Software mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der Software ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit EGGHEADS nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die EGGHEADS bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Software sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Software im Sinne dieser Vereinbarung typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von EGGHEADS für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 100.000 je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von EGGHEADS.
(6) Soweit EGGHEADS technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) EGGHEADS haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
(8) Die Haftung von EGGHEADS für Drittanbieter¬software ist ausgeschlossen, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von EGGHEADS sind.
(9) Die Einschränkungen dieser Ziffer 4 gelten nicht für die Haftung von EGGHEADS wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Weisungsrecht, Hinzuziehung Dritter
(1) Die Mitarbeiter von EGGHEADS unterstehen ausschließliche dem Weisungsrecht und der Aufsicht von EGGHEADS. Ein etwaig bestehendes Hausrecht des Kunden bleibt unberührt.
(2) EGGHEADS ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Kunden, Vertragspflichten auf Dritte zu übertragen.
6. Rechnungslegung, Fälligkeit
(1) Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch an die vom Kunden gegenüber EGGHEADS bekanntgegebene E-Mail-Adresse.
(2) Die in Rechnung gestellten Leistungen sind binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig und in voller Höhe auf das angegebene Bankkonto von EGGHEADS zu überweisen, soweit die Parteien nicht eine andere Fälligkeit vereinbart haben. Ist der Betrag nicht innerhalb dieser Frist auf dem Konto von EGGHEADS eingegangen, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
(3) Sämtliche Gebühren, Entgelte oder sonstige Gebührenangaben verstehen sich netto, also exklusive der ggf. anfallenden Umsatzsteuer.
7. Referenznennung
Der Kunde ist einverstanden in die Referenzliste der EGGHEADS aufgenommen zu werden. Der Kunde wird dazu sein Unternehmenslogo an EGGHEADS übermitteln. Für den Fall, dass das Unternehmenslogo markenrechtlich geschützt ist, räumt der Kunde EGGHEADS eine entsprechende Berechtigung zum Zwecke der Aufnahme in die Referenzliste ein.
8. Datenschutz
(1) Die Parteien werden, die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
(2) Sofern und soweit EGGHEADS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO abschließen.
9. Geheimhaltung
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;
b. die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
d. Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(7) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.
(8) EGGHEADS ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der von EGGHEADS zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte der Kundin verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Der Erfüllungsort für die Vertragspflichten der EGGHEADS ist Bochum.
(2) Der Gerichtsstand für Streitigkeiten der Vertragsparteien ist Bochum.
11. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
12. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.
13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.
eggheads GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.10.2024)